Sonntag, 2. Oktober 2011

Wartesemester Verfassungswidrig?

Das Bild stammt von Da Beez.
Laut einem Urteil des Verwaltungsgerichts Gelsenkirchen sind übermäßige Wartezeiten auf einen Medizin-Studienplatz nicht mit den Grundrechten vereinbar. Dies könnte auch für andere Studiengänge gelten:









Beispiel:

Eine Person, nennen wir sie mal M, hat eine Abiturnote von 3,5. Sein Traumberuf ist aber der eines Arztes und so schreckt M nicht davor zurück Wartesemester in Kauf zu nehmen, um seinen Traum in Greifbare Nähe zu rücken. Das heißt für M sich immer wieder neu zu Bewerben - auch wenn der Erfolg nicht sehr vielversprechend ist.

Doch nun hat das Verwaltungsgericht Gelsenkirchen ein in einer Eilentscheidung geurteilt, dass eine Wartezeit auf einen Studienplatz Verfassungswidrig ist, wenn diese länger als die Regelstudienzeit dauert.

Wenn dieses Urteil trotz einer Beschwerde der Stiftung für Hochschulzulassung (SfH), welches für die Studienbewerbung für Medizin und Pharmazie zuständig ist, bestand hat, könnten Studien-Bewerber auf die eine solche Wartezeit zutrifft ab dem nächsten Studienbeginn anfangen zu studieren.


Problem:

Bewerber, welche ein gutes oder sehr gutes Abitur haben und deren Prognose auf einen positiven Studienverlauf und -Erfolg besser ist, könnten ihren Studienplatz verlieren. Das liegt daran, dass meist nur eine begrenzte Anzahl von Studienplätzen existiert man nun von Personen mit einer schlechten Prognose von seinem fast schon sicheren Studienplatz gekickt werden könnte. Die Anzahl der Plätze für ein Medizin-Studium ist übrigens eine gesundheitspolitische Entscheidung und nicht die der Hochschule.


Weitere Folgen:

Das Urteil gilt zwar auf erster Sicht nur für ein Medizin-Studium, könnte aber auch auf andere Studiengänge im Bereich Bachelor und Master Anwendung finden. Eine neue Klagewelle um sich in sein Wunschstudium einzuklagen ist somit nicht ausgeschlossen.


Weitere Informationen zum Beschluss des Verwaltungsgerichts Gelsenkirchen (Beschluss vom 29.09.2011, Aktenzeichen 6 L 942/11) findet ihr unter juris.de/jportal/portal/page/homerl.psml?nid=jnachr-JUNA110903124&cmsuri=%2Fjuris%2Fde%2Fnachrichten%2Fzeigenachricht.jsp.

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