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Sonntag, 2. Oktober 2011

Wartesemester Verfassungswidrig?

Das Bild stammt von Da Beez.
Laut einem Urteil des Verwaltungsgerichts Gelsenkirchen sind übermäßige Wartezeiten auf einen Medizin-Studienplatz nicht mit den Grundrechten vereinbar. Dies könnte auch für andere Studiengänge gelten: